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Recht & Steuern

Bei Steuerhinterziehung zum Priester?

Nur für Priester und Rechtsanwälte gilt eine umfassende Schweigepflicht. Jeden anderen, den Steuerberater, Unternehmensberater und auch sonstige Dritte, träfe eine Haftung für hinterzogene Steuern des Mandanten – wenn er davon Kenntnis hat.

Der Gang zum Steuerberater bietet sich nur an, wenn klar ist, dass eine vollständige Erklärung hinterzogener Steuern erfolgen soll. Im Übrigen kann lediglich ein Informationsgespräch stattfinden.

Steuerhinterziehung ist natürlich kein Kavaliersdelikt. Und neben dem Nachteil für den Fiskus gilt es weitere Aspekte zu berücksichtigen:

  1. Der Wert eines Unternehmens bemisst sich nicht zuletzt nach dessen nachhaltigem Ertrag. Was nicht als Umsatz und Ergebnis in die Rechnungslegung eingeht, schmälert den Unternehmenswert, also den Verkaufspreis bei Unternehmensverkauf.
  2. Auch die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens wird daran gemessen. Was nicht als Umsatz und Ergebnis in die Rechnungslegung eingeht, schmälert die Kreditwürdigkeit, also die Summe möglichen Fremdkapitals potentieller Investoren (z.B. Kreditinstitute).
  3. Steuerhinterziehung wirkt demotivierend, denn sie bleibt (zumindest einigen) Mitarbeitern nicht verborgen. Mitwisser geraten in einen Zwiespalt aus Arbeitsplatzsicherheit und möglicher Mit-Haftung, wegen Beihilfe, Untreue, usw. Und mit welchem moralischen „Recht“ kann von diesen Mitarbeitern „Ehrlichkeit“ gefordert werden?
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